GaWo Nr. 22/2022 02. Juni 2022
Die Stadt Gaggenau hat dem Schwimmbadverein Kuppelsteinbad e.V. und dem Schwimmbadverein Sulzbach e.V. das Gelände des Kuppelsteinbades und des Bernsteinbades zum Betrieb der Bäder als private Einrichtung überlassen.
Die beiden Vereine sind Betreiber des jeweiligen Bades mit allen Rechten und Pflichten. Wesentlicher Inhalt der Pflichten des Badbetreibers ist die Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Nutzern des Bades. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst im Wesentlichen die Bereiche Betriebsaufsicht und die Beaufsichtigung des Badebetriebes. Die Betriebsaufsicht soll durch Fachkräfte oder andere qualifizierte Personen übernommen werden. Die Beaufsichtigung des Badebetriebs beinhaltet die Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind, und der Einhaltung der Haus- und Badeordnung. Die Beaufsichtigung des Badebetriebs wird durch Fachkräfte oder Rettungsschwimmer ausgeübt. Die Organisation des Badebetriebes ist von einer Fachkraft sicherzustellen. Da beide Betreibervereine nicht über Fachkräfte verfügen, ist die Gefahr des Vorwurfes des Organisationsverschuldens im Falle eines Unfallereignisses gegeben.
Die Stadtverwaltung schlug deshalb dem Gemeinderat am Montagabend vor, dass die Stadt durch eine Vereinbarung die Betriebsaufsicht und Beaufsichtigung des Badebetriebes übernimmt und so die Vereine abgesichert sind. Organisatorisch bedeutet dies für die Stadt einen durchschnittlichen täglichen Aufwand in der Sommersaison von rund zwei Stunden pro Tag für beide Vereine zusammen, der von den Vereinen pauschal vergütet wird. Dafür entfällt die tägliche Stellung einer Beckenaufsicht von 14 bis 20 Uhr im Kuppelsteinbad, was der Schichtorganisation für das Waldseebad dient.
Aus dem Gemeinderat
SPD-Fraktion
Unterstützung der Schwimmbadvereine bei Betriebsaufsicht
Das neugestaltete Waldseebad hat einen sehr gelungenen Start hingelegt und hat nun alle Chancen, zu einem herausragenden Bestandteil des Freizeitangebotes unserer Stadt zu werden. Aus der Entwicklung der letzten Jahre im Bäderbereich ziehen wir folgende Schlussfolgerungen: Erstens, die Entscheidung des Gemeinderates, das Waldseebad als einziges Freibad in Regie der Stadt zu betreiben, war, ist und bleibt richtig. Zweitens, wir wollen und werden die von Vereinen betriebenen Bäder in Sulzbach und Ottenau weiterhin im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen. Dazu gehört auch, dass die Betreibervereine zukünftig bei der Betriebsaufsicht durch Fachkräfte der Stadt unterstützt werden. Die ehrenamtlichen Vorstände der Schwimmbadvereine zeigen ein außergewöhnliches Engagement. Deshalb kann und darf es nicht sein, dass ihnen für diesen Einsatz auch noch haftungsrechtliche Risiken aufgebürdet werden.
Gerd Pfrommer, Tel: 07225 74102